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Vor der Ehe

In Deutschland werden etwa 30 % der Ehen geschieden. In Ballungszentren und Metropolen ist der Prozentsatz höher, bis hin zu 40 %. Vor diesem Hintergrund ist es ein Gebot der Stunde, dass Sie sich bei geplanter Eheschließung Gedanken über einen Ehevertrag machen.

Natürlich ist ein Ehevertrag mit Kosten verbunden. Die Kosten für einen Ehevertrag sind jedoch verschwindend gering im Vergleich zu den Kosten eines streitigen Verfahrens. Jeder vernünftige Mensch sieht sich vor. Wer sich ein Auto kauft, wird dies nach seinem Geschmack ausstatten, was mitunter mit erheblichen Zusatzkosten verbunden ist; er wird das Auto auch entsprechend versichern. Gleiches gilt für Wohnung oder sonstige werthaltige Gegenstände. Warum also soll man sich nicht gegen den Fall einer Trennung und Scheidung absichern?

Und eben dies gilt auch im Familienrecht.

Eine Eheschließung ohne Vertrag birgt hohe Risiken für den Fall des Scheiterns der Ehe. Stellen Sie sich vor, dass Sie zu Beginn der Ehe Eigentümer einer Immobilie sind oder eine solche früh in der Ehe erwerben oder erben. Die Wertsteigerung dieser Immobilie fällt in den Zugewinnausgleich. Wertsteigerungen von Immobilien sind schwer vorhersehbar und mitunter exemplarisch hoch. Da kann es dann nach einer Ehe von 10 oder 20 Jahren Dauer sein, dass Sie namentlich an teuren Standorten mit Zugewinnausgleichsforderungen der Gegenseite in sechsstelliger Höhe konfrontiert sind. Oftmals führt dies dann zur Notwendigkeit, die Immobilie zu verkaufen. Oder denken Sie an eine Eheschließung während der Ausbildung, beispielsweise während eines Studiums: Wegen einer Schwangerschaft können Sie Ihr Studium nicht zu Ende führen, da Sie sich um die Kinder kümmern müssen. Der Ausgleich dieses sog. ehebedingten Nachteils im Wege des Unterhaltsrechts wird Ihnen im Rahmen eines Scheidungsverfahrens hohe Schwierigkeiten und hohe Kosten aufbürden. Sie müssten nämlich exakt nachweisen, welche berufliche Position Sie heute innehaben würden, wenn Sie vor 10 oder 20 Jahren Ihr Studium nicht abgebrochen hätten. Dieser Nachweis ist annähernd nicht führbar. Das Unterhaltsrecht lässt Sie hier leider im Stich.

Es hilft also wenig, wenn man sich hier auf den Bestand der Ehe verlässt: Das Risiko ist zu hoch. Ein Ehevertrag hingegen kann maßgeschneidert bestehende Risiken weitgehend abfedern. Der Ehevertrag wird beim Notar geschlossen. Gleichwohl ist es sinnvoll, wenn Sie die individuelle Ausgestaltung des Ehevertrags mit einem Fachanwalt für Familienrecht vornehmen, da der Fachanwalt im Familienrecht genau weiß, mit welchen Argumenten und mit welchen Problemen vor Gericht gestritten wird.

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