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Die Kanzlei

Familienrechtliche Mandate werden durch Rechtsanwalt Christoph Lang seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit (1992) schwerpunktmäßig bearbeitet. Dies entsprach zum einen der beruflichen Orientierung und zum anderen der Tatsache, dass Rechtsanwalt Christoph Lang selbst geschieden wurde und im Rahmen dieses Scheidungsprozesses über einen Zeitraum von knapp 3 Jahren hinweg um das Aufenthaltsbestimmungsrecht der damals 3 ½-jährigen Tochter stritt. Zunächst durch das Amtsgericht München, sodann durch das Oberlandesgericht München wurde entschieden, dass die Tochter ihren Lebensmittelpunkt beim Vater hat (inzwischen ist die Tochter Studentin).

Seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit (1992) ist Rechtsanwalt Christoph Lang ebenfalls schwerpunktmäßig im Strafrecht tätig. Schon im Rahmen der Ausbildung als Referendar erfolgte die engagierte Mitarbeit in namhaften strafrechtlichen Kanzleien bis hin zur Verteidigung vor dem Schwurgericht. Ihre Fortsetzung fand diese Schwerpunktstätigkeit in jungen Anwaltsjahren in einer namhaften und überregional tätigen Münchner Strafverteidigerkanzlei.

Die Kombination der zwei Fachanwaltschaften Strafrecht und Familienrecht mag auf den ersten Blick erstaunen. „Gemeinsamer Nenner“ dessen ist jedoch die Tatsache, dass der Anwalt sowohl im Strafrecht als auch im Familienrecht mit Mandanten zu tun hat, die sich in extremen Ausnahmesituationen befinden; welche sich in der Regel in Situationen befinden, die sie vorher noch nicht erlebt haben. Im Übrigen geht es für die Mandantinnen und Mandanten sowohl im Strafrecht als auch im Familienrecht ganz entscheidend darum, wie die Zukunft nach Beendigung des gerichtlichen Verfahrens gestaltet ist.

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