Häufige Fragen
Hier möchte ich die häufigsten Fragen rund um das Thema Ehevertrag, Scheidung und Trennung klären.
Wieviel kostet die Scheidung?
Die Beantwortung dieser Frage hängt von vielerlei Faktoren ab. Grundsätzlich gilt, dass eine Scheidung umso billiger ist, je einvernehmlich die Parteien sind. Man kann also sehr viel Geld sparen, wenn man ungeachtet der emotionell belasteten Situation versucht, einen Konsens herbeizuführen.
Bei gerichtlichen und streitigen Angelegenheiten richtet sich die Vergütung des Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Grundlage hierbei ist der Gegenstandswert, welcher von Fall zu Fall variiert. Wesentlich sind hier zunächst die Einkünfte und die Höhe des Vermögens der Parteien. Wesentlich sind sodann die Streitgegenstände. Nur die Scheidung kostet natürlich weniger, als die Durchführung von unterhaltsrechtlichen oder vermögensrechtlichen Streitigkeiten.
Die spezialisierten Anwälte in München werden hier regelmäßig mit Vergütungsvereinbarungen arbeiten. Üblich ist es, dass nach Stunden abgerechnet wird, jedenfalls aber der gesetzliche Vergütungssatz stets als Minimum gelten soll.
Verliere ich bei der Scheidung das Sorgerecht?
Die Antwort lautet klar: Nein! Das während der Ehe bestehende Sorgerecht beider Elternteile für die Kinder bleibt nach der Scheidung grundsätzlich vorbehalten. Etwas anderes gilt nur, wenn zwingende Belange des Kindeswohls die Zuweisung des Sorgerechts auf einen Elternteil erfordern. Das ist selten der Fall.
Wie lange muss ich Unterhalt zahlen?
Das neue Unterhaltsrecht in der Gültigkeit ab 01.01.2008 hat die lebenslange Garantie der ehelichen Verhältnisse abgeschafft. Es gilt der Selbstversorgungsgrundsatz nach Scheidung. Ab wann dies exakt der Fall ist, richtet sich immer nach dem Einzelfall. Hierbei sind die Einkünfte von Bedeutung, aber auch die Ehedauer und die Anzahl der Kinder. Ein festes Altersphasenmodell, wonach sich die Unterhaltszeit am Alter der Kinder orientiert, gibt es nicht mehr. Gleichwohl spielt die Anzahl, das Alter und die Zuwendungsbedürftigkeit der Kinder nach wie vor eine nicht unerhebliche Rolle. Als Faustformel gilt: Je länger die Ehe gedauert hat und je mehr Kinder aus ihr hervorgegangen sind, umso länger muss nach der Scheidung Unterhalt gezahlt werden.
Ist es sinnvoll, einen Ehevertrag zu schließen?
Auf jeden Fall: Kein Mensch, welcher heute heiraten will, weiß, wie die Rechtslage im Falle einer Scheidung in 10 oder 20 Jahren aussieht. Was heute geregelt ist, muss später nicht mehr ausgestritten werden. Der Ehevertrag wird selbstverständlich beim Notar geschlossen. Die Notare, namentlich in Bayern, sind hervorragende Juristen und somit selbstverständlich die richtigen Ansprechpartner für die Gestaltung eines Ehevertrags. Trotzdem ist es sinnvoll, hier auch einen Familienrechtler hinzuzuziehen, da der Familienrechtler als gerichtlich tätiger Anwalt weiß, um was gestritten wird. Der bei Gericht tätige Familienrechtler kann also schon früh beurteilen, in welchem Umfang, um welche Belange später gestritten werden wird. Diese Kenntnis hat der bei Gericht nicht tätige Notar in der Regel nicht. Daher ist es sinnvoll, sowohl einen Familienrechtler als auch einen Notar aus dessen Netzwerk zu Rate zu ziehen.
Muss ich mein ganzes Einkommen teilen, wenn ich sehr gut verdiene?
Nein. Es gibt Kappungsgrenzen. Im Sinne einer Richtlinie kann man davon ausgehen, dass der Halbteilungsgrundsatz bezüglich der Einkünfte jenseits eines Nettoeinkommens von 11.000 Euro zurücktritt. Wenn somit aus den Einkünften jenseits der 11.000 Euro Unterhalt begehrt wird, muss in der Regel dargestellt werden, in welchem wirtschaftlichen Umfange die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt waren (Wohnsituation, Urlaube, Autos, Ferienwohnungen etc.).
Muss ich ausländisches Vermögen angeben?
Ja, selbstverständlich! Bei der Ermittlung des jeweiligen Vermögens zur Errechnung des Zugewinnausgleichs sind weltweit alle Vermögensverhältnisse aufzudecken. Wer hier „schummelt“ macht sich des Prozessbetrugs strafbar.
Kann ich nach der Trennung weniger arbeiten, damit ich weniger Unterhalt zahlen muss?
Nein. Jede Partei ist verpflichtet, nach der Trennung und auch nach der Scheidung in dem Umfang weiterzuarbeiten, wie während der Ehe. Ausnahmen gelten nur bei sehr guten Einkommensverhältnissen, wenn die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit aus dem Vermögen gestellt werden kann oder bei Schaffung entsprechender Absicherungen (z. B. Fälligkeit von Lebensversicherung mit 60 Jahren bei geplantem vorzeitigem Ruhestand). Die Preisgabe eines Arbeitsplatzes ist außerordentlich gefährlich, da die Richter dann oftmals mit sog. Fiktiveinkünften rechnen. Gemeint ist damit, dass der Richter in seiner Unterhaltsberechnung die Parteien so stellt, als ob sie ihre Beschäftigungsverhältnisse nicht gekündigt hätten. Das kann dann sehr schwierig werden, da ein Unterhalt gezahlt werden muss, obgleich keine Einkünfte mehr da sind.
Kann ich mit meinen Kindern nach der Scheidung ins Ausland verziehen?
Bei gemeinsam bestehendem Sorgerecht haben beide Eltern auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Demnach ist ein Umzug nicht ohne weiteres möglich. Ein eigenmächtiger Umzug in das Ausland eröffnet regelmäßig ein Verfahren nach dem Haager Übereinkommen über die Rückführung entführter Kinder und ist mit hoher Wahrscheinlichkeit strafbar. Auch ein Umzug im Inland kann nicht einfach vorgenommen werden. Wenn der andere Ehepartner mit einem Umzug beispielsweise von München nach Hamburg nicht einverstanden ist, muss eine entsprechende gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.
Bekomme ich für meine Kinder außer dem Betrag nach der Düsseldorfer Tabelle noch weiteren Kindesunterhalt?
Die Beträge aus der Düsseldorfer Tabelle beinhalten die Versorgung der Kinder mit Kost und Logis sowie Kleidung. Darüber hinaus gibt es für Kinder oftmals Sonderbedarf (einmalige Mehrkosten wie etwa Skilager) und Mehrbedarf (z. B. laufende Mehrkosten für Klavierunterricht usw.). Es gibt hier eine sehr umfängliche Kasuistik, so dass der jeweilige Einzelfall gründlich beleuchtet werden muss.
Können wir beide einen Anwalt nehmen?
Nein und ja. Nein insoweit, als dass ein Anwalt nie beide Parteien vertreten kann. Ja insoweit, als dass bei Einvernehmlichkeit zwischen den Parteien ein Anwalt für den Antrag zur Scheidung genügt. Dieser wird aber immer nur eine Partei vertreten und keinesfalls beide Parteien.
Ist die Mediation nicht teuer, da man außer dem Mediator auch noch zwei Anwälte bezahlen muss?
Natürlich müssen drei Juristen bezahlt werden, der Mediator und die beiden Außenanwälte. Wichtig es hier jedoch, dass man einen Mediator nimmt, welcher vernetzte Außenanwälte hat. Diese werden dann auf Stundenbasis (und nicht auf Gegenstandsbasis) die Ergebnisse der Mediation überprüfen. Dieser Vorgang ist allemal billiger, als ein streitiges Verfahren mit „nur“ zwei Anwälten.
Brauche ich eine Mediation, wenn ich nur das will, was mir zusteht?
Wer „nur das will, was ihm zusteht“ verfolgt Maximalpositionen. Da braucht eine Mediation gar nicht begonnen zu werden. Die Position, nur das zu wollen, was einem zusteht, führt unweigerlich zu einem streitigen Verfahren; dies allein deswegen, weil die andere Partei auch nur das will, was ihr zusteht. Und das was dem einen zusteht, ist dann in einem mühseligen Erkenntnisverfahren herauszuarbeiten.
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